Wer kann sich um Unterstützung bewerben?

In § 2 der Stiftungssatzung heißt es:

„Zweck der Stiftung ist die Förderung der gemeinnützigen Vereine in Bayreuth, welche in den Bereichen Soziales, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Natur- und Tierschutz, Alten-, Kranken- und Behindertenhilfe, Feuer- und Katastrophenschutz oder Sport tätig sind sowie die Förderung von weiterem bürgerschaftlichen Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke in der Stadt Bayreuth."

Daraus ergibt sich, dass sich alle gemeinnützigen Vereine, die in den genannten Bereichen tätig sind, bewerben können.

Wie kann man sich um eine Förderung bewerben?

Die Bewerbung um eine Förderung erfolgt schriftlich. Sie sollte maximal zwei Seiten umfassen.

Was gehört unbedingt zu einer Bewerbung?
  • Name und Bezeichnung des Vereins, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse des Vereins,
  • der Ansprechpartner, die Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse des Ansprechpartners
  • Die Kontonummer, die Bankleitzahl und das Geldinstitut
  • Die Beschreibung und Begründung des Vorhabens, das unterstützt werden soll.
  • Die Bestätigung, dass der Verein gemeinnützig ist.
  • Die Zusicherung, dass die ausgezahlten Beträge nur für die beantragte Maßnahme verwendet werden.
Was ist nach Auszahlung zu tun?

Spätestens sechs Monate nach Auszahlung ist ein Verwendungsnachweis an die Stiftung zu senden. Erfolgt dies nicht, ist der ausgezahlte Betrag zurückzuzahlen.